Im Insolvenzrecht führen wir für Privatpersonen ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durch. Unser Ziel ist die Vermeidung eines Privatinsolvenzverfahrens. Hierzu treten wir in Verhandlungen mit Ihren Gläubigern. Unternehmerisches und fachübergreifendes Denken, Zielstrebigkeit und Verlässlichkeit gehören zu unserem Selbstverständnis um eine bestmögliche Schuldenbereinigung für Sie zu erreichen.
Für jeden Gläubiger und Schuldner hat eine Insolvenz weit reichende Konsequenzen. Herr Rechtsanwalt Paulus hat lange Zeit für einen Insolvenzverwalter gearbeitet und kennt daher die Abläufe vor und während eines Insolvenzverfahrens.
Wir bieten Ihnen Unterstützung im im Insolvenzrecht, d.h. im vorinsolvenzlichen Bereich , im Insolvenzeröffnungsverfahren und während des Insolvenzverfahrens:
In Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern erstellen wir Sanierungskonzepte und Schuldenbereinigungspläne. Wir helfen bei Moratorien, Unternehmensbewertungen und der Erstellung von Überschuldungsbilanzen. Unter Sanierung verstehen wir Sanierung innerhalb der Insolvenz als auch als Strategie zur Insolvenzvermeidung. Oberstes Ziel ist es, das Unternehmen möglichst in allen Strukturen zu erhalten. Auch wenn Unternehmen meistenteils an einer zu hohen Personaldichte kranken, liegen die Ursachen in den überwiegenden Fällen in anderen strategischen Fehlentscheidungen, die es gilt zu erkennen und zu beseitigen. Durch unsere Sanierungstätigkeit gerade auch im Hinblick der Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens haben wir auch Erfahrung in der Steuerung eines Insolvenzverfahrens über Insolvenzpläne.
Rechtsanwalt Wöhrle
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