Dieser Bereich umfasst neben dem Darlehenvertragsrecht und dem Recht der Kreditsicherheiten alle wesentlichen Bereiche, die Berührungspunkte zu diesem Rechtsgebiet haben. Hierzu zählen insbesondere die Beratung und Vertretung im Bereich des Gesellschafts-, Steuer-, Insolvenz- und Versicherungsrechts.
Vertretung von Kreditinstituten, Anlegern und Anlagevermittler in streitigen Verfahren gerichtlich und außergerichtlich im Zusammenhang mit Vorwürfe auf fehlerhafte Anlageberatung und Falschberatung, im Zusammenhang mit:
Fachanwaltschaft mit Bank- und Kapitalmarktrecht seit 2012, Herr Rechtsanwalt Wöhrle hat insbesondere Bankinstitute und Anleger in einer Vielzahl von außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren erfolgreich vertreten.
Rechtsanwalt Wöhrle
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