Bank- & Kapitalmarktrecht

Dieser Bereich umfasst neben dem Darlehenvertragsrecht und dem Recht der Kreditsicherheiten alle wesentlichen Bereiche, die Berührungspunkte zu diesem Rechtsgebiet haben. Hierzu zählen insbesondere die Beratung und Vertretung im Bereich des Gesellschafts-, Steuer-, Insolvenz- und Versicherungsrechts.

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Tätigkeitsschwerpunkte im Bank- und Kapitalmarktrecht

Vertretung von Kreditinstituten, Anlegern und Anlagevermittler in streitigen Verfahren gerichtlich und außergerichtlich im Zusammenhang mit Vorwürfe auf fehlerhafte Anlageberatung und Falschberatung, im Zusammenhang mit:

  • Anlageberatung, insbesondere Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit
    Wertpapieren und sonstigen Finanzinstrumenten, z.B. Aktien, Aktienfonds, festverzinsliche Wertpapiere, Rentenfonds, Derivate, Zertifikate, Zins- und Devisen- Swap
  • Geschlossenen Beteiligungen (z.B. Immobilien-, Medien- oder Schiffsfonds)
  • Schrottimmobilien
  • Kapitalanlagebetrug, Kredit und Kreditsicherheiten
  • Darlehensforderungen
  • Widerruf von Darlehnsverträgen
  • Ablösung / Umschulung von Darlehen, Bearbeitungsentgelten oder Vorfälligkeitsentschädigung
  • Bürgschaft
  • Grundschuld
  • Hypothek
  • Sicherungsübereigung
  • Sicherungsabtretung
  • Vollstreckung

Fachanwaltschaft mit Bank- und Kapitalmarktrecht seit 2012, Herr Rechtsanwalt Wöhrle hat insbesondere Bankinstitute und Anleger in einer Vielzahl von außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren erfolgreich vertreten.