Arbeitsrecht

Wir sind Spezialisten im Arbeitsrecht und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Einen besonderen Schwerpunkt stellen Kündigungen und Aufhebungsverträge dar.

Ihr Vorteil: Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit beiden Seiten wissen wir genau, wie ihr gegenüber tickt und welche Hebel angesetzt werden müssen, um die für Sie beste Lösung zu erreichen.

Business people shaking hands together
Ihre Vorteile:
  • langjährige Erfahrung und Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Bearbeitung durch ihren persönlichen Ansprechpartner
  • Kostenlose Erstberatung nach Erhalt einer Kündigung
  • Klärung der Kostendeckung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • kurzfristige und flexible Terminvergabe
  • Termine auch telefonisch oder als Online-Meeting
  • Vertretung bundesweit
  • Als Fachanwalt für Arbeitsrecht stetige Weiterbildung
  • konsequente Durchsetzung Ihrer Interessen mit messbarem Erfolg
  • sehr hohe Erfolgsquote
  • enge Abstimmung und laufende Information über den Status ihres Falles sowie kurzfristige Reaktion auf Ihre Anfragen

Allgemeine Informationen:

Rechtsanwalt Wöhrle ist seit 2000 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2005 ist er zudem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Ein Fachanwalt muss besondere theoretische und praktische Kenntnisse nachweisen. Dies umfasst einen Fachanwaltslehrgang mit 120 Zeitstunden sowie dem Bestehen von 3 zusätzlichen Prüfungen, außerdem müssen in der Regel innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren mindestens 100 bearbeitete Fälle aus dem spezifischen Fachbereich nachgewiesen werden. Der Fachanwalt ist zudem verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden (mindestens 15 Zeitstunden jährlich) und die Fortbildung auch gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachzuweisen.