Das Wirtschaftsprivatrecht bestimmt die Regeln des Güter- und Leistungstausches auf dem Markt zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten einerseits und Unternehmen andererseits, die maßgeblich durch die Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsrecht (HGB, GmbHG, AktG, GenG u.a.) festgelegt werden.
Unser Anspruch ist unseren Unternehmensmandanten im Rahmen eines sog. „Full-Services“ für alle Fragen des Wirtschaftsrechts ein dauerhafter und zuverlässiger Partner zu sein. Deshalb verstehen wir uns als Rechtsbegleiter für die regionale Wirtschaft, im Sinne einer externen Rechtsabteilung. Hierdurch bleibt gewährleistet, dass Sie Zeit haben für das Wesentliche – Ihre Kunden und Ihren geschäftlichen Erfolg.
Unsere durch Fachanwaltschaften ausgewiesenen Spezialisierungen und die enge Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern potenzieren Wissen und Erfahrung zu Ihrem Vorteil. Viele Unternehmen betreuen wir seit mehreren Jahren hinweg und sorgen im Rahmen fortlaufender Beratungsverträge dafür, dass bereits im Vorfeld eine rechtliche Auseinandersetzung vermieden wird. Anderenfalls stehen wir als erfahrene Prozessanwälte zur Verfügung und vertreten Sie in Fällen, in denen eine außergerichtliche Lösung nicht zu erzielen ist, vor allen deutschen Gerichten.
Unser Beratungsspektrum umfasst auch den gewerblichen Rechtsschutz, d.h. Fragen des Wettbewerbs-, Marken- und Geschmacksmusterrechts und das Patentrecht.
Setzen Sie sich mit Herrn Rechtsanwalt Wöhrle, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht zu einem unverbindlichen Erstgespräch in Verbindung.
Rechtsanwalt Wöhrle
Mähringer Weg 6
89075 Ulm
Marktstraße 24
89537 Giengen an der Brenz
Telefon: 07322 / 95 77 40
E-Mail: info@kanzlei-woehrle.de