Wir sind spezialisiert auf Kündigungen und Aufhebungsverträge. Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Unser Anspruch ist unseren Unternehmensmandanten im Rahmen eines sog. „Full-Services“ für alle Fragen des Wirtschaftsrechts ein dauerhafter und zuverlässiger Partner zu sein. Deshalb verstehen wir uns als Rechtsbegleiter für die regionale Wirtschaft, im Sinne einer externen Rechtsabteilung. Hierdurch bleibt gewährleistet, dass Sie Zeit haben für das Wesentliche – Ihre Kunden und Ihren geschäftlichen Erfolg.
Unsere durch Fachanwaltschaften ausgewiesenen Spezialisierungen und die enge Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern potenzieren Wissen und Erfahrung zu Ihrem Vorteil. Viele Unternehmen betreuen wir seit mehreren Jahren hinweg und sorgen im Rahmen fortlaufender Beratungsverträge dafür, dass bereits im Vorfeld eine rechtliche Auseinandersetzung vermieden wird. Anderenfalls stehen wir als erfahrene Prozessanwälte zur Verfügung und vertreten Sie in Fällen, in denen eine außergerichtliche Lösung nicht zu erzielen ist, vor allen deutschen Gerichten.
Unser Beratungsspektrum umfasst auch den gewerblichen Rechtsschutz, d.h. Fragen des Wettbewerbs-, Marken- und Geschmacksmusterrechts und das Patentrecht.
Setzen Sie sich mit Herrn Rechtsanwalt Wöhrle, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht zu einem unverbindlichen Erstgespräch in Verbindung.
Wir sind verlässliche Berater für Geschäftsführer, Gesellschafter und Personalverantwortliche in Ulm. Wir setzen uns für die bestmögliche Positionierung Ihres Unternehmens ein. Neben der Beratung bei laufenden arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Positionierung Ihres Unternehmens ein. Neben der Beratung.
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